Privilegierte Apotheke

Das Gebäude der Privilegierten Apotheke in Altenkirchen gehört zu den ältesten Häusern der Stadt.
Als Erbauer des Hauses wird im Jahr 1730 ein Major Fabry genannt, jedoch hat Johann Philip Hertlin, ein Apotheker aus Hachenburg, eine Privilegierte Apotheke in Altenkirchen bereits 1699 gegründet. Dabei ist nicht verbrieft, ob es sich dabei um unterschiedliche Apothekenhäuser gehandelt hat.

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Wilhelmstraße grenzte im westlichen Giebel an die heute dort nicht mehr vorhandene Stadtmauer, in unmittelbarer Nähe des damaligen unteren Stadttors gelegen. Im Hinterhof der Apotheke befand sich ein weiteres Gebäude, das als Labor genutzt wurde und in dem Arzneimittel hergestellt wurden. Dies deshalb, weil es bei der Mischung verschiedener aggressiver Stoffe zu einer Verpuffung oder der Bildung gefährlicher Dämpfe kommen konnte und man die Apotheke nicht gefährden wollte. Es ist verbrieft, dass sich in diesem Labor mindestens eine Explosion ereignet hat, bei der jedoch keine Personen zu Schaden kamen. Obwohl Altenkirchen von mehreren Stadtbränden heimgesucht wurde, blieb die Privilegierte Apotheke verschont, ebenso von den Bombenangriffen der Alliierten auf die Stadt im Zweiten Weltkrieg, bei denen die Apotheke nur wenig beschädigt wurde.

Die Anfänge der Apotheken sind auf das Edikt von Salerno, erlassen vom Stauferkaiser Friedrich II., zurückzuführen. In dem Edikt ist die strikte Trennung von Arzt und Apotheker festgelegt. Apotheker wurden demnach verpflichtet, Arzneimittel nach dem Rezept der Ärzte zu fertigen. Waren bis ins Jahr 1300 nur wenige Apotheken registriert, so stieg deren Anzahl, bedingt durch die Ausbreitung der Pest, ab dem 14. Jahrhundert sprunghaft an.

Unterlag der Betrieb einer Apotheke anfänglich einem Eid, den der Apotheker gegenüber dem Stadtrat leisten musste, wurde ab dem 15. Jahrhundert das Apothekenprivileg als eine der wichtigsten Formen der Betriebserlaubnis eingeführt. Mit dem Privileg verpflichtete sich der Apotheker zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und der Einhaltung angemessener Preise. Im Gegenzug wurden dem Apotheker Steuernachlässe und bestimmte Sonderrechte eingeräumt. Dazu gehörte auch, dass sich in der Stadt keine weitere Apotheke ansiedeln durfte. Gleichzeitig war es dem Apotheker erlaubt, auch Gewürze, Wein, Zuckerwaren und Kerzen zu verkaufen.

In der über 300-jährigen Geschichte wurde die Privilegierte Apotheke in Altenkirchen von mehr als 22 Besitzern und Verwaltern geleitet. Im Jahr 2024 wurde der Betrieb der Apotheke aufgegeben.

Weitere Informationen zu diesem Objekt erhalten Sie bei einer Stadtführung durch das historische Altenkirchen oder beim Besuch im Historischen Quartier.